1. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.7.2021 - Az.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Parteien streiten um die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung vom 08.06.2021, mit der dem Verfügungsbeklagten (im Folgenden auch: Beklagter) u.a. untersagt wurde, die Geschäfte der Verfügungsklägerin (im Folgenden auch: Klägerin) zu führen und diese zu vertreten.
Gesellschafter der Klägerin sind die Nebenintervenientin (K###), eine Gesellschaft ############# Rechts, mit einer Mehrheitsbeteiligung von 58,65 % der Geschäftsanteile, die P######################################, ebenfalls eine Gesellschaft ############# Rechts mit Sitz in ######, mit einer Beteiligung von 26,35 % und S############# mit einer Beteiligung von 15 %. Der Beklagte war neben D############# Geschäftsführer der Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|