Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen Landgerichts Köln - 88 O (Kart) 12/19 - vom 26. Februar 2019 in der Fassung des Nichtabhilfe-Beschlusses vom 15. April 2019 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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