1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Der Antragsteller ist seit längerem mit Steuerzahlungen im Rückstand. Am 27. April 2012 beliefen sich die Rückstände auf insgesamt 16.943,87 EUR.
Vollstreckungsversuche des Finanzamts (FA) in den Wohn- und Geschäftsräumen des Antragstellers blieben ohne Erfolg. So erstellte ein Vollziehungsbeamter am 31. August 2011 ein Pfandabstandsprotokoll. Der Antragsteller erklärte unter anderem, dass er monatlich einen Nettoverdienst von 1.000 EUR aus der Tätigkeit als Geschäftsführer beziehe und keine Forderungen oder Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Beteiligungen an Gesellschaften besitze.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|