I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind Eigentümer diverser Immobilien und erzielen daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Mit notariellem Vertrag vom Oktober 1996 kauften die Kläger je zur Hälfte ein in B gelegenes Grundstück nebst darauf zu errichtendem Reihenhaus, das im Dezember 1997 fertig gestellt wurde. Zur Finanzierung dieses Objekts nahm der Kläger ein Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 390 000 DM auf, von dem ihm Ende 1996 ein Disagio abgezogen wurde.
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