Gründe
I. Gegenstand der Vorlage
Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes 1993 (BierStG 1993) i.d.F. des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 3076) in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist. Der Senat hält die Vorschrift aus den gleichen Gründen für verfassungswidrig, aus denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 2 BvR 758/07 (BVerfGE 125, 104) § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als mit den Art. 20 Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 2, Abs. Satz 1 und Abs. des Grundgesetzes () unvereinbar erachtet und eine Verletzung der dortigen Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. Abs. i.V.m. Art. Abs. festgestellt hat. Die Änderung des § Abs. ist im selben Gesetzgebungsverfahren --unter Einbeziehung des sog. Koch/ Steinbrück-Papiers-- zustande gekommen, wie die Änderung des § Abs. Satz 3 durch Art. HBeglG 2004.