BFH - Urteil vom 14.06.2000
XI R 2/99
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 171

Vorlage der Prozeßvollmacht

BFH, Urteil vom 14.06.2000 - Aktenzeichen XI R 2/99

DRsp Nr. 2000/9919

Vorlage der Prozeßvollmacht

1. Eine inhaltlich nicht ausreichend spezifizierte Vollmacht kann durch Angaben des Bevollmächtigten selbst vervollständigt werden. 2. Dies kann durch Angaben des Bevollmächtigten auf der Vollmachtsurkunde, aber auch durch ein an das FG gerichtetes Begleitschreiben erfolgen, dem die Vollmacht beigefügt wird. 3. Dasselbe muss gelten, wenn die Klage nicht bei Gericht, sondern nach § 47 Abs. 2 FGO beim FA angebracht und das FA vom Bevollmächtigten gebeten wird, die sich in den Steuerakten befindliche Vollmacht an das FG weiterzuleiten.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Mit Schreiben vom 18. Juni 1985 erhob der Steuerberater S namens der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) Klage "wegen Lohnsteuer 1983" und bat das FA, die sich bei den Steuerakten befindliche Prozessvollmacht dem Gericht zusammen mit dem Klageschriftsatz im Original zu übersenden. Dem kam das FA nach. In der --vom FA-- vorgelegten und von den Klägern unterschriebenen Vollmacht bevollmächtigten diese S, sie u.a. vor allen Gerichten zu vertreten. Sie enthält weder ein Datum noch einen Bezug zum streitgegenständlichen Verfahren.