I. Mit Schreiben vom 18. Juni 1985 erhob der Steuerberater S namens der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) Klage "wegen Lohnsteuer 1983" und bat das FA, die sich bei den Steuerakten befindliche Prozessvollmacht dem Gericht zusammen mit dem Klageschriftsatz im Original zu übersenden. Dem kam das FA nach. In der --vom FA-- vorgelegten und von den Klägern unterschriebenen Vollmacht bevollmächtigten diese S, sie u.a. vor allen Gerichten zu vertreten. Sie enthält weder ein Datum noch einen Bezug zum streitgegenständlichen Verfahren.
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