Vorlage des Ursprungszeugnisses erst nach Annahme der Zollanmeldung
BFH, Urteil vom 04.06.1998 - Aktenzeichen VII R 99/97
DRsp Nr. 1999/706
Vorlage des Ursprungszeugnisses erst nach Annahme der Zollanmeldung
»Das erst nach Annahme der insoweit unvollständigen Zollanmeldung vorgelegte Ursprungszeugnis "Form A" kann nur dann zur Anrechnung der Ware auf den betreffenden Zollplafond und damit zur zollfreien Einfuhr führen, wenn es vor Wiedereinführung des normalen Einfuhrabgabensatzes vorgelegt wird.«