Streitig ist, ob nach Ergehen des Gerichtsbescheids vom 10.01.2006 ein wirksamer Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist. Ursprünglich war streitig, ob das Finanzamt zu Recht Vorsteuern in den Jahren 1994 bis 1998 versagt hat.
Die verheiratete Klägerin ist hauptberuflich als Krankenschwester nichtselbständig tätig. Zudem vermietete sie in den Streitjahren ein Wohnmobil und betrieb ab Dezember 1996 einen antiken Möbel-, Kunst- und Musikalienhandel. Die Wohnmobilvermietung gab sie 1998 auf. Ihr Ehemann, Xxx, betreibt selbständig seit 1988 ein Büro für Schreibarbeiten, Buchhaltung, Versicherungen und Lohnsteuerhilfe und ist als Musiker sowie Musiklehrer tätig. Seit 01.01.1993 bezieht er eine Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
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