Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung, die ihr der Beklagte vorfinanziert hatte.
Die Klägerin ließ im Juli 1995 insgesamt 3.220.000 kg Mais der Markordnungs-Warenlistennummer 1108 1300 2000 in den Erstattungsveredelungsverkehr überführen und beantragte hierfür beim beklagten Hauptzollamt die Vorfinanzierung eines der Ausfuhrerstattung entsprechenden Betrages, was der Beklagte mit Erstattungsbescheid vom 15.8.1995 gewährte. Eine Teilmenge von 10.627,20 kg Stärke der Marktordnungs-Warenlistennummer 3505 1050 0000 meldete die Klägerin mit Ausfuhranmeldung vom 20.9.1995 (... 200995) zur Ausfuhr in die Türkei an.
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