EuGH - Schlussantrag vom 18.02.2016
Rs. C-479/14
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Nationale Regelung über die Schenkungsteuer - Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie - Nationale Regelung, die einen Steuerfreibetrag von 400 000 Euro für Gebietsansässige und von 2 000 Euro für Gebietsfremde vorsieht - Bestehen einer optionalen Regelung, die es jeder in einem Mitgliedstaat der Union ansässigen Person erlaubt, den höheren Freibetrag in Anspruch zu nehmen

EuGH, Schlussantrag vom 18.02.2016 - Aktenzeichen Rs. C-479/14

DRsp Nr. 2016/10238

Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Nationale Regelung über die Schenkungsteuer - Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie - Nationale Regelung, die einen Steuerfreibetrag von 400 000 Euro für Gebietsansässige und von 2 000 Euro für Gebietsfremde vorsieht - Bestehen einer optionalen Regelung, die es jeder in einem Mitgliedstaat der Union ansässigen Person erlaubt, den höheren Freibetrag in Anspruch zu nehmen

Tenor: