EuGH - Urteil vom 02.06.2016
Rs. C-226/14
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 18.02.2014

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Zolllagerverfahren - Externes Versandverfahren - Entstehung einer Zollschuld im Anschluss an die Nichterfüllung einer Pflicht - Mehrwertsteueranspruch

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - Aktenzeichen Rs. C-226/14 - Aktenzeichen Rs. C-228/14

DRsp Nr. 2016/10227

Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Zolllagerverfahren - Externes Versandverfahren - Entstehung einer Zollschuld im Anschluss an die Nichterfüllung einer Pflicht - Mehrwertsteueranspruch

1. Art. 7 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2004/66/EG des Rates vom 26. April 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass für Waren, die als Nichtgemeinschaftswaren wieder ausgeführt werden und den in dieser Vorschrift genannten Zollverfahren zum Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr noch unterliegen, ihnen danach aber wegen der Wiederausfuhr nicht mehr unterliegen, keine Mehrwertsteuer geschuldet wird, und zwar auch dann, wenn eine Zollschuld ausschließlich auf der Grundlage von Art. 204 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 geänderten Fassung entstanden ist.