Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines vom Beklagten an die Klägerin gerichteten Vorlageersuchens.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Bank, bei der die Steuerpflichtige Frau T ein Konto unterhält.
Im Rahmen einer Außenprüfung verlangte der Betriebsprüfer zur Klärung etwaiger nicht erklärter Einnahmen und Erstellung einer Geldverkehrsrechnung von der Steuerpflichtigen die Vorlage von Kontoauszügen für das bei der Klägerin geführte Konto. Nachdem dieses Vorlageverlangen erfolglos geblieben war, da die Steuerpflichtige angegeben hatte, nicht mehr im Besitz der Unterlagen zu sein, forderte der Beklagte mit Zustimmung der Steuerpflichtigen die Klägerin am 29.06.2007 gemäß § 97 der Abgabenordnung (AO) auf, Kontoauszüge für das Konto mit der Kontonummer ... für den Zeitraum August 2002 bis September 2004 zur Verfügung zu stellen.
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