Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Januar 2020 aufgehoben.
Die Klage gegen den Bescheid vom 5. März 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. August 2018 wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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