BFH - Beschluss vom 10.05.2012
III B 223/11
Normen:
FGO § 82; ZPO § 380 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1460
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 16.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 3954/10

Vorliegen einer ausreichenden Entschuldigung für das Ausbleiben eines Zeugen im Beweistermin bei Vorliegen eines privatärztlichen Attestes hinsichtlich einer fehlenden Arbeitsunfähigkeit am Verhandlungstag

BFH, Beschluss vom 10.05.2012 - Aktenzeichen III B 223/11

DRsp Nr. 2012/14495

Vorliegen einer ausreichenden Entschuldigung für das Ausbleiben eines Zeugen im Beweistermin bei Vorliegen eines privatärztlichen Attestes hinsichtlich einer fehlenden Arbeitsunfähigkeit am Verhandlungstag

NV: Legt ein ordnungsgemäß geladener Zeuge, der im zur Beweisaufnahme bestimmten Termin nicht erscheint, ein privatärztliches Attest vor, aus dem sich ergibt, dass er am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen ist, so stellt dies im Sinne des § 82 FGO i.V.m. § 381 Abs. 1 Satz 1 ZPO keine genügende Entschuldigung für sein Ausbleiben im Termin dar.

Normenkette:

FGO § 82; ZPO § 380 Abs. 1;

Gründe