Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 16. Juli 2020 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. November 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Februar 2020 wird angeordnet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 85 % und die Antragsgegnerin 15 %.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 73.567,55 Euro festgesetzt.
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