Die Umsatzsteuerbescheide 2015 bis 2017 vom 24.02.2021 werden dahingehend geändert, dass die steuerpflichtigen Umsätze zum Regelsteuersatz um ... € im Jahr 2015, um ... € im Jahr 2016 und um ... € im Jahr 2017 vermindert und die steuerfreien Umsätze um ... € im Jahr 2015, um ... € im Jahr 2016 und um ... € im Jahr 2017 erhöht werden.
II.Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist das Vorliegen von innergemeinschaftlichen Lieferungen in einem Reihengeschäft.
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in X (Deutschland). Sie ist Teil eines in einem EU-Staat ansässigen Bergbaukonzerns. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Förderung und der europaweite Vertrieb von Mineralen/Rohstoffen.
Bis September 2013 erfolgten die Lieferungen der Minerale direkt von der Klägerin an die Abnehmer. Soweit die Minerale an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert wurden, erfüllten diese die Voraussetzungen des § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG und waren als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei.
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