Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Besteuerung der Altersrente des Klägers gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz -- AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BGBl I 2004,
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