BFH - Beschluss vom 24.05.2012
I S 5/12
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 133a Abs. 2 S. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1325

Vorliegen einer verfassungswidrigen Überraschungsentscheidung bei Entscheidung über die Steuerbarkeit von Erstattungszinsen bei fehlendem Vortrag i.R.e. Beschwerdeverfahrens

BFH, Beschluss vom 24.05.2012 - Aktenzeichen I S 5/12

DRsp Nr. 2012/14071

Vorliegen einer verfassungswidrigen Überraschungsentscheidung bei Entscheidung über die Steuerbarkeit von Erstattungszinsen bei fehlendem Vortrag i.R.e. Beschwerdeverfahrens

1. NV: Es bleibt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision auf den Gesichtspunkt einer Überraschungsentscheidung gestützt werden kann. 2. NV: An Letzterem fehlt es jedenfalls, wenn der Beschwerdebeschluss die aufgeworfene Rechtsfrage mit Rücksicht auf die bereits vorliegende Rechtsprechung als nicht klärungsfähig angesehen hat.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 133a Abs. 2 S. 5;

Gründe

Die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin), einer GmbH, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 I B 97/11 (BFH/NV 2012, 882, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) als unbegründet zurückgewiesen. Nach dem Beschluss kommt der Frage, ob Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen (sog. Erstattungszinsen) das Einkommen der Kapitalgesellschaften erhöhen, keine grundsätzliche Bedeutung zu.