BFH - Beschluss vom 14.02.2012
X S 1/12
Normen:
Art 103 Abs 1 GG; § 62 Abs 4 FGO; § 133a FGO;

Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises auf die fehlenden Erfolgsaussichten vor Erlass der beanstandeten Entscheidung über einen PKH-Antrag

BFH, Beschluss vom 14.02.2012 - Aktenzeichen X S 1/12

DRsp Nr. 2012/9372

Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises auf die fehlenden Erfolgsaussichten vor Erlass der beanstandeten Entscheidung über einen PKH-Antrag

NV: Bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten ist ein richterlicher Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht des Begehrens des Beteiligten regelmäßig dann entbehrlich, wenn hierauf bereits der Prozessgegner hingewiesen hat.

Normenkette:

Art 103 Abs 1 GG; § 62 Abs 4 FGO; § 133a FGO;

Gründe

I. Durch Beschluss vom 14. Dezember 2011 X S 11/11 (PKH) lehnte der beschließende Senat den Antrag des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger), ihm für das unter dem Aktenzeichen X B 42/11 geführte Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren, ab. Auch verwarf der beschließende Senat durch den ebenfalls am 14. Dezember 2011 ergangenen Beschluss diese Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Gegen diese Beschlüsse wendet sich der Kläger persönlich mit seinem als "Sofortiges Rechtsmittel, Gegendarstellung und Erinnerung" bezeichneten Schreiben vom 2. Januar 2012.