I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) überwies am 4. Oktober 1991 von seinem Konto bei der X-Bank 180.000 DM auf ein Festgeldkonto bei der Y-Bank in Luxemburg. Das Geld stammte aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung. Am 9. Dezember 1991 überwies die Y-Bank das Kapital nebst Zinsen in Höhe von 2.518,75 DM auf das Konto des Klägers zurück.
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