FG Nürnberg - Urteil vom 17.04.2018
1 K 228/18
Normen:
AO § 129;

Vorliegen eines Fehlers des Finanzamts bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos; Bestehen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Abgabenordnung (AO)

FG Nürnberg, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen 1 K 228/18

DRsp Nr. 2018/17974

Vorliegen eines Fehlers des Finanzamts bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos; Bestehen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Abgabenordnung (AO)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 129;

Tatbestand

Streitig ist, ob dem Finanzamt bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Abgabenordnung (AO) unterlief.

Die Klägerin, eine GmbH, ist im Holzbau tätig. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

1999 erwirtschaftete sie einen Verlust in Höhe von 421.977 € (825.317 DM). Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag belief sich zum 31.12.1999 auf 377.024 € (737.935 DM).