Der Beklagte nimmt die Klägerin als Haftungsschuldnerin wegen Steueransprüchen gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch, die von der Klägerin und den Mitgesellschaftern A, B, C und D gebildet worden ist. Er erließ am 05.08.1998 einen Haftungsbescheid gemäß §§ 191 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit §§ 427, 740 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 69 AO. Im Haftungsbescheid ist neben Verspätungszuschlägen von 825 DM und Säumniszuschlägen von 10.274 DM eine Hauptschuld von 47.098,12 DM ausgewiesen, deretwegen auf die anliegende Aufstellung der Rückstände vom 05.08.1998 verwiesen wird. Der Bescheid enthält hinsichtlich des Gesamtbetrages von 58.197,12 DM eine Zahlungsaufforderung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|