FG Berlin - Beschluss vom 26.05.2003
9 B 9435/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1541

Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels

FG Berlin, Beschluss vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 9 B 9435/02

DRsp Nr. 2003/12370

Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels

Bei Vorliegen der durch die Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (Veräußerung von mehr als drei Objekten) für einen gewerblichen Grundstückshandel spielen andere Motive, die für die Anschaffung und den Verkauf von Wohnungen mit maßgebend waren (z. B. Beschaffung von Ersatzwohnraum zur Abwendung einer sonst anfallenden Ausgleichsabgabe), eine untergeordnete Rolle.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob die "Grundstücksgemeinschaft A.Straße" in B. in den Streitjahren 1996 und 1997 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb wegen des Betriebs eines sog. gewerblichen Grundstückshandels erzielt hat oder ob die betreffenden Aufwendungen als sog. Liebhaberei ertragsteuerrechtlich irrelevant sind.