Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Jahr 2013 (Streitjahr) als Grenzgänger im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972,
Der 1961 in A/Deutschland geborene Kläger ist seit dem Jahr 2002 verheiratet. Er wurde im Streitjahr antragsgemäß einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Seinen alleinigen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) hat er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern in dem im Jahr 2007 von ihm und seiner Ehefrau erworbenen Zweifamilienhaus ... straße x, X.
1. 2.
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