FG Berlin - Urteil vom 16.03.2006
1 K 1378/03
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1180

Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses

FG Berlin, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 1 K 1378/03

DRsp Nr. 2006/20607

Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses

Nach der gesetzlichen Definition des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt es sich bei Pflegekindern um Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht. Die Absicht der Pflegeeltern das Kind bis zur Übergabe an Adoptiveltern zu betreuen ist ausreichend für die Annahme einer längeren Dauer.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages für ein Pflegekind bei der Einkommensteuer für das Jahr 2002.