Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.05.2018 – 6 K 357/15 K und die Teil-Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 06.01.2015 sowie die Körperschaftsteuerbescheide 2009 und 2010 vom 24.05.2012 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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