I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) befand sich im Streitjahr 2004 im Ruhestand und erzielte neben einer Rente Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Beteiligungen), Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung. Er lebte vorwiegend in X, hielt sich während der Sommermonate jedoch vor allem in Y auf, wo seine Ehefrau eine Arztpraxis betrieb.
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