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2011
BFH
BFH - Beschluss vom 12.08.2011
VII B 159/10
Normen:
FGO
§
115
Abs.
2
Nr.
3
;
Fundstellen:
AOStB 2011, 363
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 23.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen
2 K 1035/10
Vorliegen eines Verfahrensmangels aufgrund des Entscheids durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil
BFH,
Beschluss
vom 12.08.2011
- Aktenzeichen VII B 159/10
DRsp Nr. 2011/17993
Vorliegen eines Verfahrensmangels aufgrund des Entscheids durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil
Normenkette:
FGO
§
115
Abs.
2
Nr.
3
;
Gründe
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