Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Oktober 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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