Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.210 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin, eine Bedienstete des Europäischen Patentamts (im Folgenden: EPA) mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit, wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für das Jahr 2015.
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