FG Hamburg - Beschluss vom 08.01.2004
V 146/03
Normen:
EStG § 3 Nr. 26 § 40, 40a ;

Vorliegender wirksamer LSt-Pauschalierungsbescheid steht der Einbeziehung in die ESt-Veranlagung entgegen

FG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2004 - Aktenzeichen V 146/03

DRsp Nr. 2005/18217

Vorliegender wirksamer LSt-Pauschalierungsbescheid steht der Einbeziehung in die ESt-Veranlagung entgegen

Werden Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 DM jährlich für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer damit befassten Einrichtung) vorgenommen, die für einen mehr oder weniger großen Teil der Mitarbeiter unberechtigt gewesen sind, so kommt es für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung bei den Beschäftigten auf die Prüfung des einzelnen Falls an. Pauschal besteuerter Lohn ist gem. § 40a Abs. 5, § 40 Abs. 3 EStG bei der Veranlagung zur ESt außer Ansatz zu lassen, sodass ein vorliegender wirksamer LSt-Pauschalierungsbescheid der Einbeziehung in die ESt-Veranlagung entgegensteht; dabei ist es unerheblich, ob die Pauschalierung rechtmäßig erfolgt ist.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26 § 40, 40a ;

Tatbestand:

I.