FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.09.2021
5 K 5114/20
Normen:
EStG § 64 Abs. 1;

Vornahme einer zulässigen Änderung der Berechtigtenbestimmung eines Steuerpflichtigen mit seinem Kindergeldantrag bzgl. Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.09.2021 - Aktenzeichen 5 K 5114/20

DRsp Nr. 2022/12594

Vornahme einer zulässigen Änderung der Berechtigtenbestimmung eines Steuerpflichtigen mit seinem Kindergeldantrag bzgl. Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld

Tenor

Der Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung vom 21. November 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2020 wird aufgehoben.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1;

Tatbestand