Die Bescheide vom 17. Januar 2018 über Einkommensteuer 2008 bis 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. März 2021 werden von der Vollziehung insoweit ausgesetzt, als darin Hinzuschätzungen zu den Gewinnen wie folgt zu berücksichtigen sind:
Jahr | hinzugeschätzter Gewinn |
2008 | 51.190 € |
2009 | 24.753 € |
2010 | 35.680 € |
2011 | 62.918 € |
2012 | 55.900 € |
2013 | 46.280 € |
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2.Von den Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller 44% und im Übrigen der Antragsgegner zu tragen.
I.
Streitig sind die infolge einer Betriebsprüfung (Bp) und Steuerfahndungsprüfung vom Antragsgegner (Finanzamt -FA-) vorgenommenen Erlöshinzuschätzungen bei dem vom Antragsteller betriebenen Taxi- und Mietwagenunternehmen.
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