Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 12. Oktober 2020 (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.043,68 EUR brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 28. April 2020 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. IV.
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