Streitig ist, ob die Änderungsbescheide zur Einkommensteuer 1990, 1992 bis 1993 und Vermögensteuer auf den 1.1.1993 sowie der Bescheid über Vermögensteuer-Neuveranlagung auf den 1.1.1990 noch innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen worden sind.
Die Kläger sind die Gesamtrechtsnachfolger der am 2. August 2002 verstorbenen Frau S
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