Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Januar 2019 verkündete Endurteil des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 7.756,02 EUR nebst Zinsen für das Jahr in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2014 zu zahlen.
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