BVerwG - Urteil vom 22.01.2020
8 C 9.19
Normen:
IHKG § 3 Abs. 2 S. 1, 2; IHKG § 3 Abs. 7a; HGB § 238;
Fundstellen:
BVerwGE 167, 259
DÖV 2020, 890
NVwZ-RR 2020, 731
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 17.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 LB 130/17
VG Braunschweig, vom 20.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 59/16

Vorsehen von angemessenen Rücklagen im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) als Befugnis der Industriekammern und Handelskammern; Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls; Sachlicher Grund für die Erhöhung des festgesetzten Kapitals (Nettoposition) in der Bilanz einer Kammer i.R.e. zulässigen Kammertätigkeit

BVerwG, Urteil vom 22.01.2020 - Aktenzeichen 8 C 9.19

DRsp Nr. 2020/9679

Vorsehen von angemessenen Rücklagen im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) als Befugnis der Industriekammern und Handelskammern; Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls; Sachlicher Grund für die Erhöhung des festgesetzten Kapitals (Nettoposition) in der Bilanz einer Kammer i.R.e. zulässigen Kammertätigkeit

1. Die Befugnis der Industrie- und Handelskammern, im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) angemessene Rücklagen vorzusehen, deckt keine Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls.2. Die Erhöhung des festgesetzten Kapitals (Nettoposition) in der Bilanz einer Kammer bedarf eines sachlichen Grundes im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit. Das Ziel, den Wert des langfristig gebundenen Vermögens in der Nettoposition abzubilden, kann ihre Erhöhung nicht rechtfertigen.

Tenor

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

IHKG § 3 Abs. 2 S. 1, 2; IHKG § 3 Abs. 7a; HGB § 238;

Gründe

I

Der Kläger wendet sich gegen die vorläufige Festsetzung eines Beitrags von 40 € zur beklagten Industrie- und Handelskammer für das Jahr 2016.