EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 § 22 Nr. 1 lit. a S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1046
Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989
BFH, Beschluss vom 12.03.2003 - Aktenzeichen X B 211/01
DRsp Nr. 2003/8409
Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989
Es ist für das Jahr 1989 höchstrichterlich geklärt, dass Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen keine vorab entstandenen WK gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 EStG sind (Anschluss an BFH-Urt. v. 30.10.2001 - VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 § 22 Nr. 1 lit. a S. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.