Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2006 vom 14. Mai 2012 und 2007 vom 24. Oktober 2011 wird vom Fälligkeitstag an bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Entscheidung über die Einsprüche der Antragstellerin an sie oder deren anderweitiger Erledigung hinsichtlich der Umsatzsteuerfestsetzung 2006 im Betrag von … EUR und bezüglich der Umsatzsteuerfestsetzung 2007 im Betrag von … EUR jeweils nebst entsprechender Zinsen ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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