1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), Frau K, war alleinige Inhaberin eines Ausschanks, den sie seit 1968 auf einem in ihrem Alleineigentum stehenden Grundstück betrieb. Von 1988 bis 1992 wurde auf dem Grundstück ein Gaststättengebäude errichtet. Das so bebaute Grundstück vermietete sie 1992 steuerpflichtig an ihren Sohn. Ihr Ehemann war als Handwerker unselbständig beschäftigt und arbeitete bei der Errichtung des bezeichneten Gebäudes mit.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|