FG Köln, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen 11 K 5870/04
DRsp Nr. 2008/12289
Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern
1. Steuerschuldner ist grds. derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist, d.h. aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist. Ohne Bedeutung ist insoweit, ob er seine Leistungsverpflichtungen höchstpersönlich oder durch andere Subunternehmer ausführen lässt.2. Tritt jemand im eigenen Namen aber für Rechnung eines anderen auf, ist zivilrechtlich grds. nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet.