I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ließ im Streitjahr 2000 u.a. ein gemischtgenutztes Gebäude in der A-Straße in X. errichten. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich zwei Ladenlokale, die mittlerweile umsatzsteuerpflichtig vermietet sind. Im Ober- und Dachgeschoss sind steuerfrei vermietete Privatwohnungen. Die Mieter können ihre Wohnungen über ein Treppenhaus und einen sich dort befindenden Fahrstuhl erreichen. Das Treppenhaus hat eine eigene Eingangstür; von den beiden Ladenlokalen im Erdgeschoss besteht kein eigener Zugang zum Treppenhaus.
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