Vorsteuerabzug einer GmbH bei ausschließlichem Tätigwerden für einen Gesellschafter und jahrelanger Umsatzlosigkeit kein Vorsteuerabzug bei mangelnder Identifizierungsmöglichkeit der abgerechneten Leistung
FG München, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 14 K 2862/10
DRsp Nr. 2013/17977
Vorsteuerabzug einer GmbH bei ausschließlichem Tätigwerden für einen Gesellschafter und jahrelanger Umsatzlosigkeit kein Vorsteuerabzug bei mangelnder Identifizierungsmöglichkeit der abgerechneten Leistung
1. Wird eine GmbH von ihrem alleinvertretungsberechtigten Minderheitsgesellschafter beauftragt, ein für das Grundstück dieses Gesellschafters geplantes Bauprojekt zur Baureife zu bringen, die Finanzierung der Herstellungskosten zu sichern, sowie potentielle Mieter und Pächter herbeizuführen und ist eine Vergütung erst nach Projektfertigstellung vorgesehen, lässt sich der Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen über Projektierungskosten nicht mit der Begründung versagen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, wenn juristische Personen – nach in Folge jahrelanger Umsatzlosigkeit unterstellter Aufgabe der Absicht die Eingangsleistungen für steuerpflichtige Ausgangsleistungen zu verwenden – ausschließlich unentgeltliche Leistungen gegenüber ihrem Gesellschafter erbringen.2. Rechnet ein Steuerberater über „durchgeführte Leistungen” ab, scheidet ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung wegen unzureichender Leistungsbeschreibung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3UStG 1999 aus.
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