FG Berlin-Brandenburg, vom 04.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1821/05
Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft aus Rechnungen für Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Lediglich ein nach außen als Vertragspartner auftretender Gemeinschafter
BFH, Urteil vom 23.09.2009 - Aktenzeichen XI R 14/08
DRsp Nr. 2009/28012
Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft aus Rechnungen für Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Lediglich ein nach außen als Vertragspartner auftretender Gemeinschafter
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert istEiner Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.