I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der I. GmbH (GmbH), die im Leasinggeschäft mit Computern tätig war. Die GmbH beantragte im März 1986 die Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen. Am 14. März 1986 wurde der Kläger zum Sequester bestellt; am 20. Mai 1986 wurde das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Konkursverwalter ernannt. Das Konkursverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Eine besondere Sequestergebühr erhielt der Kläger nicht, vielmehr wurde die Sequestertätigkeit dadurch abgegolten, daß das Konkursgericht entsprechend dem Antrag des Klägers eine erhöhte Konkursverwaltervergütung von 1 502 619,06 DM zuzüglich Auslagen festsetzte (Beschluß vom 29. März 1993).
Der Kläger, der bereits in den Jahren 1986 bis 1988 drei Abschlagszahlungen erhalten hatte, stellte der Gemeinschuldnerin am 29. April 1993 eine restliche Vergütung von 1 141 898,57 DM zuzüglich 171 284,78 DM Umsatzsteuer in Rechnung.
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