FG München, vom 05.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3427/03
Vorsteuerabzug gemeinnütziger ForschungseinrichtungenEigenforschungVoraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung
BFH, Beschluss vom 29.06.2010 - Aktenzeichen V B 160/08
DRsp Nr. 2010/14505
Vorsteuerabzug gemeinnütziger ForschungseinrichtungenEigenforschungVoraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung
1. NV: Gemeinnützige Körperschaften können einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben, wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst.2. NV: Übt ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist ein Abzug von Vorsteuern nur insoweit zulässig, als die Eingangsleistungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind.3. NV: Die Eigenforschung gehört zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung, wenn sie nicht auf die Lieferung von Gegenständen oder die Leistung von Diensten gegen Entgelt gerichtet ist.