1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Kläger im beantragten Umfang zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, verfolgt den satzungsmäßigen Zweck der Förderung der bayerischen Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Satellitennavigation.
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