I.
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob ein Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der so genannten 1%-Regelung einkommensteuerrechtlich als Vorteil i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes anzusetzen ist.
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