Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Fahrvergünstigungen, die den Klägern im Jahr 2011 gewährt wurden.
Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2011 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sowohl der 1944 geborene Kläger als auch die 1952 geborene Klägerin erzielten im Streitjahr als Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form von Versorgungsbezügen. Der maßgebliche Zeitpunkt für den Versorgungsbeginn lag beim Kläger im Jahr 2000 und bei der Klägerin im Jahr 2002.
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