FG Niedersachsen, vom 13.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 10065/07
Vorteilszuwendung bei Verbuchung von Forderungen gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto ohne Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung; Verfahrensmangel bei Annahme der Minderung eines Saldos des Verrechnungskontos trotz Verbuchung von Forderungen gegen den Gesellschafter auf diesen ohne Rückzahlungsverpflichtung
BFH, Beschluss vom 22.03.2010 - Aktenzeichen VIII B 204/09
DRsp Nr. 2010/7424
Vorteilszuwendung bei Verbuchung von Forderungen gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto ohne Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung; Verfahrensmangel bei Annahme der Minderung eines Saldos des Verrechnungskontos trotz Verbuchung von Forderungen gegen den Gesellschafter auf diesen ohne Rückzahlungsverpflichtung
NV: Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das Finanzgericht auf Antrag den Tatbestand des Urteils berichtigt hat und das Urteil auf dem berichtigten Umstand beruhen kann.